Bereits im Heiligen römischen Reich deutscher Nation war in der Heeres-Sanitätsver-fassung von Kaiser Maximilian I. (1449-1519) festgelegt, dass die „lieben frommen Landsknechte“ aus der Schlacht geholt werden sollen und „dass sie förderlich gebunden oder geholfen werden“ festgelegt und dass den Verletzten frühzeitig zu helfen ist.
1787 wurde dann im Königlich preußischen Feldlazarett-Reglement festgelegt, dass der Regiments-Wundarzt alleine darüber bestimmt, wer mit dem Krankenwagen vom Schlachtfeld abtransportiert wird und wer auf demselben verbleiben muss.
Eine weitere Präzisierung des Triage-Begriffs stammt vom Sanitätsdienst der französischen Armee von 1934. Der Begriff wird abgeleitet vom französischen „le triage“ (das Sichten, das Sortieren).
Dort wird definiert, dass zur Triage gehört:
Diese Definition bildet immer noch die Grundlage der klinischen Triage.